Allgemeine Geschäftsbedingungen der habitare Immobilien GmbH & Co. KG
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vemietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen schadenersatzpflichtig.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist; Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustandegekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
4. Provisionshöhe
Die Maklerfirma habitare Immobilien GmbH & Co. KG erhält für Nachweis und/oder Vermittlung von Vertragsgelegenheiten, insbesondere des Abschlusses eines Hauptvertrags, eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe:
4.1. Bei der Vermietung von Wohnraum beträgt die Provision 2,38 Netto-Monatsmieten inklusive Umsatzsteuer.
4.2. Bei An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen, d.h. aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen Leistungen, beträgt die Provision 5,95 % inklusive Umsatzsteuer.
4.3. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten fällt die Provision in Höhe von 3 % des Wertes des Erbbaurechts, welcher sich aus der Kapitalisierung des Erbbauzinses unter Berücksichtigung der Laufzeit und gegebenenfalls aus dem Preis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes ergibt, an.
Soweit ein Miet-, Pacht-, Leasing- oder ähnlicher Vertrag gemäß dieser Ziffer über die Dauer von mehr als fünf Jahren abgeschlossen worden ist, erhöht sich die Provision um eine halbe Brutto-Monatsmiete einschließlich Neben- und/oder Betriebskosten. Bei Vereinbarung von Optionen und/oder An- oder Vormietrechten hinsichtlich Fläche oder Laufzeit, unabhängig davon, ob diese Vereinbarung selbständig oder in einem in dieser Ziffer genannten Vertrag mit fester Grundlaufzeit getroffen wird, erhöht sich die genannten Provisionssätze jeweils um eine halbe Brutto-Monatsmiete einschließlich Neben- und/oder Betriebskosten.
4.5. Die unter Pos. 2-4 aufgeführten Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über Basiszins fällig.
7. Vertragsverhandlungen und -abschluss
Werden aufgrund unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
8. Beendigung des Auftrags
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anderweitig vorgeschrieben, Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.